AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedienungen der Firma REISS Büro & Datentechnik
1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Alle Lieferungen und Leistungen der Firma REISS Büro & Datentechnik erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Für den Fall, dass der Kunde / Auftraggeber die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er uns dies vorher schriftlich anzuzeigen. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt unter den Voraussetzungen des Satzes 1 als Anerkennung der nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen, auch wenn die Einkaufsbedingungen des Käufers dies ausschließen.
2. Vertragsschluss
2.1 Alle unsere Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag von uns schriftlich bestätigt oder wenn mit dessen Ausführung begonnen wird. Bis zur Auftragsbestätigung behalten wir uns einen anderweitigen Verkauf der Ware ausdrücklich vor. Vorausgehende Angebote und sonstige Erklärungen durch uns gelten lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Bestellungen, welche stets der Annahme durch uns bedürfen.
2.2 Die dem Vertrag zugrunde liegenden Eigenschaften des Lieferungs- oder Leistungsgegenstandes ergeben sich ausschließlich aus den Herstellerangaben in den jeweiligen Bedienungsanleitungen. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
2.3 Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart, wenn der Kunde / Auftraggeber auf diese hingewiesen worden und ihm die Möglichkeit verschafft worden ist, in zumutbarer Weise von diesen Kenntnis zu erhalten.
2.4. Erteilte Aufträge sind unwiderruflich. Stornierungen sind nur in Ausnahmefällen und nur mit unserer Zustimmung bei Zahlung einer Stornogebühr in Höhe der entstandenen Aufwendungen, mindestens jedoch in Höhe von 30 % der Auftragssumme möglich, wobei dem Kunden / Auftraggeber ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag wesentlich niedriger ist als der pauschalierte Betrag.
3. Preise und Zahlungen
3.1 Alle unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei uns. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Abzug. Skonti, Rabatte etc. dürfen nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung in Abzug gebracht werden.
3.2 Ist der Kunde / Auftraggeber Kaufmann und gerät er mit der Zahlung in Verzug, so hat er vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent-Punkten über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 9 % pro Jahr zu zahlen; ist der Kunde Verbraucher, so hat er vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.
Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllungsstatt angenommen; Wechsel nur nach besonderer Vereinbarung. Bank- und Diskontspesen sowie sonstige Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
3.3 Tritt beim Kunden / Auftraggeber eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründet, insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurück zu behalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
3.4 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden / Auftraggeber nur zu, soweit es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.5 Die Firma REISS Büro & Datentechnik ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und auch die teilweise Ausführung des Vertrages in Rechnung zu stellen.
3.6 Erfolgt eine Lieferung auf Wunsch des Bestellers mehr als zwei Monate nach Vertragsschluss und sind zwischenzeitlich Preiserhöhungen eingetreten, so ist die Firma REISS Büro & Datentechnik berechtigt, den Differenzbetrag zwischen vertraglich vereinbartem Preis sowie den zwischenzeitlich eingetretenen Erhöhungen der Listenpreise für Waren oder Leistungen den vereinbarten Preisen hinzuzurechnen.
3.7 Montagekosten, insbesondere Kosten für die Installation sowie damit verbundene sonstige Nebenleistungen sind in den vereinbarten Preisen nur dann enthalten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Montage-/Installationskosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
4. Lieferung und Versand
4.1 Alle von uns genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wurde. Verlangt der Auftragsgeber nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die uns die Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.
4.2 Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände; Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen; Streik und Aussperrung; Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten; behördlichen Eingriffen (auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten) verlängert sich, wenn die Firma REISS Büro & Datentechnik an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert wird, die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Diese hat mindestens 6 Wochen zu betragen. Der Rücktritt durch den Kunden / Auftraggeber hat schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen. Wird uns die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird die Firma REISS Büro & Datentechnik von ihrer Lieferpflicht frei.
4.3 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden / Auftraggebers voraus.
4.4 Der Kunde / Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort auf Mängel oder Transportschäden zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich gegenüber der ausliefernden Transportperson anzuzeigen und uns schriftlich zu melden; eine Anerkennung solcher Schäden im Nachhinein ist nicht mehr möglich. Für sonstige Mängel haften wir nur, wenn diese vom Besteller innerhalb von 8 Tagen nach Empfang schriftlich gerügt werden. Eine spätere Geltendmachung innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kann nur anerkannt werden, wenn der Mangel verborgen und auch bei sorgfältiger Untersuchung vorher nicht zu erkennen war und wenn die unverzügliche Rüge des Mangels nach Entdeckung erfolgt ist.
Erfüllungsort im Garantiefall ist unser Firmensitz in Lahr. Garantieleistungen vor Ort können nur in Verbindung mit einer Aufwandsentschädigung für die An-/Abfahrt deren Personals erbracht werden. Die Höhe errechnet sich nach den gefahrenen Kilometern und der benötigten Zeit. Die Höhe der Aufwandsentschädigung kann vor Inanspruchnahme der Garantieleistung vor Ort bei uns erfragt werden.
4.5 Verliert die Firma REISS Büro & Datentechnik aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung und der verspäteten Geltendmachung etwaiger Schäden ihre versicherungsrechtlichen Ansprüche oder ihre Ansprüche gegenüber dem Sublieferanten, so haftet der Kunde / Auftraggeber für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Alle Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden / Auftraggeber über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt oder der Dienstleistung stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns erfüllt hat. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Einlösung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich, auch bei anders lautender Buchungsanzeige des Kunden, auf die älteste Schuld getilgt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde / Auftraggeber Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiter veräußert, so geht die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
5.2 Der Kunde / Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h., Diebstahl- Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und uns auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an uns abgetreten; diese nimmt die Abtretung an. Dem Kunden ist bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes eine Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren untersagt. Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab. Diese Abtretung wird von uns angenommen. Auf Verlangen ist uns Auskunft über die durch Weiterveräußerung entstandene Forderung zu erteilen. Die Abtretung kann von uns dem Dritten offen gelegt und sodann Zahlung an uns verlangt werden. Der Kunde / Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma REISS Büro & Datentechnik alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderliche Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
5.3 Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden / Auftraggerber einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
6. Gewährleistung
6.1 Die Firma REISS Büro & Datentechnik gewährleistet, dass die Waren, die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
6.2 Bei serienmäßig hergestellter Ware, die nach Muster verkauft wird, sind Änderungen in Abmessung, Form, Material und Farbe nicht als Mangel anzusehen. Auch bei Bestellungen nach Farbmustern sowie für die Lieferung von Ergänzungsteilen kann keine Gewähr für gleichen Farbton oder gleiche Maserung übernommen werden. Bei schwerwiegenden Mängeln sind wir nach unserer Wahl verpflichtet, die Mängel nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Sonstige Rechte des Bestellers sind ausgeschlossen. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder trotz zweimaliger Nachbesserung durch uns der Mangel nicht beseitigt, oder Ersatzlieferung trotz angemessener Fristsetzung durch den Besteller nicht erfolgt, so hat dieser das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Schadensersatzansprüche bleiben in jedem Falle ausgeschlossen.
6.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt - mit Ausnahme von Verschleißteilen wie z.B. Mouse, Tastatur, Farbpatronen, Toner, Tintenpatronen, Druckertreiber und ausführende Betriebsysteme pp. - 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Abnahme. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde / Auftraggeber uns unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne unsere Zustimmung, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderungen nicht erschwert wird.
6.4 Wir können im Rahmen unserer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde / Auftraggeber vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) entfernen.
6.5 Angaben im Handbuch-Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produktes beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.
6.6 Die Haftung durch Schäden, die durch unsachgemäß vorgenommene Veränderung, Eingriffe oder Reparaturversuche seitens des Kunden oder Dritter entstanden sind, ist ausgeschlossen.
6.7 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen und die Weitergabe der Herstellergarantie an Dritte sind grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
6.8 Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers (Support) als ergänzend vereinbart.
6.9 Erwirkt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass der Anspruch auf Minderung oder Rücktritt grundsätzlich nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für alle Geräte oder das gesamte System besteht, es sei denn, die Geräte sind als zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte Gerät kann nicht ohne Nachteil für den Kunden von den übrigen getrennt werden.
6.10 Für den Fall, dass der Kunde ein System untereinander vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert er zu, nur geeignete (netzwerkfähige) Software entsprechend den Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen. Anderenfalls stellt er uns von der Gewährleistung frei. Der Kunde willigt ein, dass wir die Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung protokollieren und bei uns im Hause speichern.
6.11 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass EDV-Drucker bestimmter Fabrikate und auch manche Software-Pakete nicht alle im deutschsprachigen Raum gebräuchliche Sonderzeichen darstellen. Der Kunde hat dies sorgfältig selbständig vor dem Kauf zu prüfen. Er kann später aus dem Fehlen dieser Zeichen keine Ansprüche wegen falscher Beratung oder fehlender Eigenschaften der Geräte bzw. Software ableiten, es sei denn, das Vorhandensein der Sonderzeichen war ausdrücklich Gegenstand der Beratung oder des Kaufvertrages.
7. Garantie
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde / Auftraggeber durch die Fa. REISS Büro & Datentechnik nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
8. Schadensersatz
8.1 Soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt, sind über die Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Die Firma REISS Büro & Datentechnik haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden / Auftraggeber. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf grobem Verschulden beruht oder sich ihre Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt. Sie gilt auch nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Sofern die Firma REISS Büro & Datentechnik vorsätzlich eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, ist ihre Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.2 Der Kunde / Auftraggeber wird auf die Möglichkeit durch Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung.
Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde / Auftraggeber grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten durch uns eine Datensicherung durchzuführen. Eine diesbezügliche Überprüfungspflicht obliegt uns nicht.
Unsere Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.
8.3 Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Originaldisketten der Software-Hersteller von so genannten Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf ihren Befall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9. Abschließende Vereinbarungen
9.1 Als Gerichtsstand wird das für den Firmensitz der Firma REISS Büro & Datentechnik zuständigem Gericht vereinbart.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des UN-Kaufrechtes gelten zwischen uns und dem Kunden / Auftraggeber nicht.
9.3 Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat die Unwirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht zur Folge. Sollten Einzelbestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so tritt an die Stelle der unwirksamen-nichtigen Bestimmungen diejenigen rechtsgültigen Bestimmungen, die die Parteien bei Kenntnis der Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung des Sinn und Zweckes dieser Geschäftsbedingungen getroffen hätten, um den erstrebten wirtschaftlichen Zweck herbeizuführen, ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen.
9.4 Die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma REISS Büro & Datentechnik und den Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
9.5 Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

